Organe des SJR
Die Satzung des Stadtjugendring Alfeld e.V. definiert die folgenden Organe:
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens vier Personen: den beiden Vorsitzenden, der Geschäftsführer:in, der Kassenwart:in sowie den Beisitzer:innen. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und sind motiviert, die Jugend-, Kultur- und Netzwerkarbeit in Alfeld voranzubringen. Bei kleineren Entscheidungen legt der Vorstand den Kurs des SJR fest.
Das Organisationskomitee (OK)
Das Organisationskomitee ist ein Zusammenschluss engagierter Menschen, die Aktionen konkret planen und umsetzen. Es arbeitet selbstständig und orientiert sich am Leitbild des SJR. Auch einzelne Vorstandsmitglieder oder Delegierte der Vollversammlung wirken im OK mit. Wenn du dich als Einzelperson im SJR engagieren möchtest, ist das OK vermutlich deine Anlaufstelle. Das OK trifft sich monatlich im Kultur- und Begegnungszentrum Alfeld (KUBA).
Die Vollversammlung
Die Vollversammlung ist das höchste Organ des SJR. Hier werden grundlegende Entscheidungen getroffen und der Kurs des SJR bestimmt. Sie wählt den Vorstand und entlastet ihn. Die Vollversammlung setzt sich aus den Delegierten der Mitgliedsverbände, bis zu drei OK-Mitgliedern und dem Vorstand zusammen. Damit besteht sie überwiegend aus Vertreter:innen der Mitgliedsverbände. Beschlüsse dienen der inhaltlichen Ausrichtung des SJR – so wird etwa auch das Leitbild des SJR von der Vollversammlung beschlossen.
In welchen Gremien der SJR aktiv ist
Der SJR ist zum Beispiel im Jugend- und Sozialausschuss der Stadt Alfeld aktiv. Das bedeutet, dass wir den Ausschuss in Fragen der Jugendarbeit beraten können und auch unsere Position durch Redebeiträge vortragen können.